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21.03.2007
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FAQ - Die meistgestellten Fragen

Kann man bei Ihnen ein Segelboot mieten?

Nein. Vermieter finden Sie in unserem Verzeichnis. Sie können alternativ in unserer Mitsegel-Börse schauen, ob es ein passendes Angebot für Sie dort gibt.

Ich möchte einen Betriebsausflug mit <mehr als 6> Personen machen

Die einzigen uns bekannten Möglichkeiten, mehr als 6 Gäste auf einem Schiff unterzubringen, sind die Yacht des Yachthotels (s. Verzeichnis) oder die Chiemsee-Schifffahrt und die MS Gstadt.

Brauche ich einen Führerschein und/oder Segelschein?

Nein. Segelkenntnisse sind allerdings Voraussetzung. Es kann aber sein, dass der Bootsvermieter einen Segelschein verlangt. Außerdem wird bei Regatten mindestens der DSV-Sportschein benötigt.

Darf jeder einfach lossegeln?

Mit genehmigungsfreien Booten (s.u.) ja. (Segelkenntnisse selbstverständlich vorausgesetzt.) Für Boote mit Maschinenantrieb über 4kW gilt ein Mindestalter von 18J.

Darf ich mein eigenes Boot für den Urlaub mitbringen?

Ja. Für Boote, die genehmigungspflichtig sind (s.u.), kann beim Landratsamt Traunstein eine Urlaubsgenehmigung (-zulassung) für 4 Wochen beantragt werden.

Wie sind die Vorschriften für Genehmigung, Zulassung und Kennzeichnung?

Übersicht über die Genehmigungs-, Untersuchungs- und Kennzeichnungspflicht von privaten Sportbooten auf den bayerischen Gewässern in der Fassung von 2005:

 
§ 3 SchO:
Genehmigungs-
pflicht, (wenn)
§ 19 SchO:
Untersuchungs- und Zulassungs-
pflicht, (wenn)
§ 29 SchO: Kennzeichnungs-
pflicht, (wenn)
Motorboote mit Verbrennungs-
motor

Ja (immer)

Ja (immer)

Ja (immer)
Elektromotor­boote
Ja (immer)
Nein (nie)
Ja (immer)
Segelboote
· länger als 9,20 Meter oder
· mit Hilfsmotor
über 4 kW oder
· mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen
mit Zweitakt-Hilfsmotor
· mit Hilfsmotor jeglicher Art oder
· mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen

Genehmigung und Zulassung über das Landratsamt Traunstein (Tel.: 0861 / 58-1 oder 0861 / 58-495).

Es gelten zusätzliche Vorschriften zu Ausrüstung (Fäkalien- und Abwassertanks, Schwimmwesten, Lichter, etc.), Bauausführungen, CE (Sportbootrichtlinie), etc. Die Hilfsmotoren von Segelfahrzeugen sind von den Abgasgrenzwerten nach Sportbootrichtlinie oder Bodensee-Schifffahrtsordnung, Stufe 1, ausgenommen. Segelboote, die ausschließlich mit einem Elektromotor als Hilfsmotor ausgerüstet sind, können auf Antrag eine "grüne Nummer" erhalten und damit bei Flaute unter Motor den Heimathafen anlaufen. Flüssiggasanlagen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Prüfer abnehmen zu lassen. Details finden Sie in der SchO und den ergänzenden Regelwerken, siehe unsere Linkseite.

Darf ich den Motor benutzen?

Nein.
Segelfahrzeuge dürfen den Hilfsmotor nur nutzen, um sich bei auftretender Gefahr für Besatzung und Boot in Sicherheit zu bringen. Als Gefahr gelten: Sturm oder Sturmgefahr, unsichtiges Wetter, Manövrierunfähigkeit; Hindernisse, denen anders nicht ausgewichen werden kann, Einbruch der Dunkelheit (1 Stunde vor Sonnenuntergang) bei gleichzeitiger Flaute. Soweit es Wind- und Stromverhältnisse erfordern, darf der Hilfsmotor auch zum Ein- und Auslaufen im Hafenbereich oder im Bojenfeld benutzt werden.

Segelboote, die ausschließlich mit einem Elektromotor als Hilfsmotor ausgerüstet sind und eine "grüne Nummer" führen, dürfen zu jeder Tageszeit bei Flaute unter Motor den Heimathafen anlaufen. Weitere Privilegien gelten aber auch für diese Boote nicht.

Darf man auf dem Boot übernachten?

Das Übernachten auf dem Boot ist erlaubnispflichtig (Landratsamt Traunstein). Eigner erhalten diese Erlaubnis mit der Zulassung. Die Erlaubnis gilt nur für die offiziell ausgewiesenen Häfen mit eigener Entsorgung oder den u.g. Ankerzonen. Das Ankern zwischen 22:00 und 05:00 Uhr ist nur in den drei ausgewiesenen Ankerzonen vor Gstadt, Gollenshausen und Lambach erlaubt. Diese Zonen sind in der offiziellen Chiemseekarte verzeichnet. Dazu muss das Boot über eine sanitäre Einrichtung verfügen (Chemietoilette oder Fäkalientank).

Wem muss ich ausweichen?

Den Fahrgastschiffen, Güterschiffen und Fahrzeugen der Berufsfischer am Netz. Bei Flaute müssen jedoch alle Fahrzeuge den Segelfahrzeugen ausweichen - aber darauf lässt man es besser nicht ankommen.