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12.09.2009

Chiemsee - Revierinformationen

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Allgemeines

Der Chiemsee ist nach Bodensee und Müritz der drittgrößte deutsche See, mit einer Fläche von knapp 80 km², einer größten Länge von 13km und einer Uferlinie von 65km. (Weitere Daten: Höhe ca. 518m ü.N.N., größte Tiefe 73,4m, mittlere Tiefe 25,6m.) Bekannt ist er unter anderem durch das Kloster auf der Fraueninsel (Gründung um 770 n.Chr.) und Schloss Herrenchiemsee auf der Herreninsel, das sich einst König Ludwig II nach dem Vorbild von Versailles bauen ließ. Bereits kurz nach dem mysteriösen Tod des Königs wurde das (nicht vollendete) Schloss zur Besichtigung durch die Bevölkerung freigegeben, was binnen kurzer Zeit einen bis heute anhaltenden Tourismus-Boom auslöste. Und wussten Sie, dass 1948 im "Alten Schloss" der Verfassungskonvent tagte, dessen Vorlage zum Grundgesetz und zur Schaffung der Bundesrepublik Deutschland führte?

Aber der Chiemsee ist nicht nur eines der schönsten Urlaubsgebiete, sondern auch ein erstklassiges Binnensegelrevier. Viele bekannte Regattasegler stammen von hier, aber auch unser Bobby Schenk segelte seine erste "Thalassa" auf dem Chiemsee. Rund um den See gibt es Anlegemöglichkeiten, mit Restaurants und Biergärten. Einen besonderen Reiz bietet natürlich das Anlegen auf der Fraueninsel, um z.B. den Inselwirt, das Inselbräu (früher Café Gini) oder Fritzis Biergarten zu besuchen. Und dann gibt es viele schöne Ankerbuchten und -plätze, die zum Baden einladen. Dies wird allerdings durch behördliche Verordnungen zunehmend erschwert. An Bord übernachten darf man nur in wenigen offiziell ausgewiesenen Häfen und den Ankerzonen am Nordwestufer.

Auf dem Chiemsee gibt es außer den großen "Dampfern" kaum Motorboote (mit ein paar Ausnahmen wie Wasserschutzpolizei, Rettungsdienste, Inselbewohner, Ausbildungs- und Regattabegleitboote). Allenfalls ein paar Elektroyachten, dafür aber jede Menge Elektro- und Tretboote für die Touristen. Und natürlich, die Fischer, die fahren auch Motorboote, nachts auch gerne ohne Licht. Es gab bis 2005 eine ziemlich strenge Zulassungsordnung. Die Zulassung gab es z.B. für die meisten Kajütboote nur, wenn der TÜV bescheinigte, dass das Boot den behördlichen Vorschriften entsprach (z.B. Fäkalientanks, Sicherheitsausrüstung, Gasprüfung, etc.). Richtig: alle 5 Jahre gab es eine TÜV-Untersuchung, die seit 2005 nur noch für Segelboote mit 2-Takt-Motoren und Motorboote vorgeschrieben ist. Heute sind die Eigner genehmigungspflichtiger Boote selbst für die Einhaltung der bootstechnischen Vorschriften verantwortlich.

Am Chiemsee gibt es eine ausgeprägte Regattaszene, viele Klassenvereinigungen (Fun, Laser5000, Libera, H-Boot, etc.) halten hier Läufe im Rahmen ihrer nationalen und internationalen Meisterschaften ab.

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Revier-Informationen für Segler

"Entweder zu wenig Wind oder zu viel Wind!" So lautet das gängige (Vor-)Urteil vieler Segler. Dennoch verhilft insbesondere die Lage am Rande der Alpen dem Chiemsee oft zu angenehmen Segelwinden, auch wenn die Wetterdienste Schwachwind vorhersagen. Beispielsweise kann man bei Föhn hier segeln, wenn auf den anderen Seen Flaute herrscht. Allerdings treten in den Sommermonaten auch öfters mal heftige Gewitter mit Sturmböen auf, die den See binnen weniger Minuten zum Brodeln bringen können. Rund um den See sind daher Sturmwarnleuchten installiert. 40 Blitze/Min. bedeuten eine Vorsichtsmeldung: es besteht die Gefahr von Starkwind/Sturm innerhalb der nächsten Stunde, 90 Blitze/Min. ist die akute Sturmwarnung (Wind ab 8 Bft.). Und die sollte man ernst nehmen! Auch die eigene Beobachtung des Himmels ist ein Muss, da die Sturmwarnung bei plötzlichen Gewittern manchmal erst bei Auftreten der ersten Böen eingeschaltet wird.

Die Sturmwarnleuchten werden vom 01. April bis zum 31. Oktober in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr betrieben. Es gibt 2 Arten der Auslösung: Zum einen die automatische Aktivierung durch den DWD, basierend auf den Daten der Messstation am Münchner Flughafen. Zum anderen kann die Sturmwarnung auch direkt von der Polizeiwache in Prien eingeschaltet werden. Die Polizei greift dabei auf ein Netzwerk von Wettermeldern zurück, zu denen u.a. die Feßler-Kapitäne zählen. Auch Meldungen über defekte Leuchten werden von der Wache in Prien entgegengenommen. Über unsere Linksammlung können Sie sich ein Merkblatt zum Sturmwarndienst herunterladen.

Weitere Informationen zum Segelwetter am Chiemsee finden Sie auf der Seite "Wind und Wetter".

Auf dem Chiemsee ist Seefunk mit den beiden folgenden Kanälen zugelassen: Arbeitskanal ist 77 (1W), die Wasserschutzpolizei hört auf Kanal 16. Zur besseren Positionsmeldung im Seenotfall haben die Rettungsdienst-Organisationen den See in Funkquadrate eingeteilt. Diese und die Positionen der Sturmwarnleuchten finden Sie auf der Seefunkkarte.

Notfall: Eine Übersicht über die Rettungsdienste und die Notruf-Nummern finden Sie auf einer eigenen Seite zum Ausdrucken. Wenn Sie es z.B. bei einem Gewitter nicht mehr bis zum Ufer geschafft haben und mit Ihrer Jolle gekentert sind: bleiben Sie beim Boot, versuchen Sie, es wieder aufzurichten. (Ihre Schwimmweste haben Sie hoffentlich rechtzeitig angelegt.) Die Rettungsdienste sind an den Wochenenden bis ca. 18:00 verfügbar, bei Bedarf auch länger, und kommen auch zu Ihnen. Außerhalb dieser Zeiten können sie über die Polizei oder die Rettungsstelle Traunstein alarmiert werden. Die Bootsbesatzungen sind trainiert, Boote aufzurichten oder abzuschleppen, ohne unnötige Schäden am Boot zu verursachen. Klarieren Sie aber unbedingt die Schoten.

Untiefen: mit einem Kielboot sind folgende Stellen besonders zu beachten: die Südwestecke der Herreninsel (Untiefentonne!), die östliche Spitze der Herreninsel (3 Untiefentonnen!) "Kammerhäuser" und "Lange Seichte", die Unterwasserfelsen vor Schützing im Nordosten ("Schützinger Klippen", vor der Ecke mit der Sturmwarnleuchte) und die Passage an der Kreuzkapelle vorbei (hier war wohl zu Urzeiten einmal ein Damm als Landverbindung, der heute bei Niedrigwasser bei 2,5m liegt - in der Mitte). Die Durchfahrt zwischen Herren- und Krautinsel ist generell nur für Boote mit Hubkiel oder Schwert möglich und auch für diese nicht zu empfehlen. Und abgesehen davon, dass direkt vor der westlichen Allee des Schlosses das Ankern ohnehin verboten ist, muss man zwischen diesem Bereich und dem Biergarten an der Kreuzkapelle beim Ankermanöver vorsichtig sein, da von einem früheren Schiffsanleger noch eine Steinmole in 1m Tiefe aufragt.

Anlegen: Es gibt eine Vielzahl von Anlegemöglichkeiten, die mit einem Biergarten- oder Restaurantbesuch verbunden sind. Als Beispiel seien die Clubstüberl des SCCF in Feldwies oder des YCU in Urfahrn genannt, und natürlich der Inselwirt, das Inselbräu (früher: Café Gini) und Fritzis Biergarten auf der Fraueninsel. Bitte legen Sie an den Seglerstegen der Fraueninsel nicht längsseits, sondern mit Bug- oder Heckanker an. An der Herreninsel kann nicht angelegt werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, den Biergarten an der Kreuzkapelle (nördl. Spitze der Herreninsel) zu besuchen. Am Steg können nur kleine Boote ohne Tiefgang festmachen, bitte halten Sie dabei die Zugänge an den Seiten frei. Sie können südlich neben dem Steg ankern, der Wirt oder ein Kellner holt Sie dann mit einem witzigen Tretboot von Ihrem Schiff ab und bringt Sie später auch wieder zurück. Der Biergarten hat geöffnet, wenn die beiden Sonnenschirme auf dem Steg geöffnet sind. Und nehmen Sie Mückenschutzmittel mit!

Schiffsanleger: von den Dampferstegen ist ein Abstand von 100m einzuhalten (das entsprechende Hinweisschild kann man erst aus 5m Entfernung lesen). Anlegen ist nicht erlaubt.

Rechtliche Grundlage zum Segeln auf dem Chiemsee ist die Bayerische Schifffahrts-Ordnung (SchO) in Verbindung mit der Schifffahrtsbekanntmachung (SchBek) [Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes und der Schifffahrtsordnung]. Diese Verordnungen beantworten auch die meistgestellten Fragen (siehe FAQ). Es wird kein Führerschein benötigt, allerdings gilt ein Mindestalter von 18 J. für das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 4kW Maschinenleistung. (Ausnahmen: bei Regatten gilt eine Segelscheinpflicht - DSV-Segelscheine ab Sportschein aufwärts - und die Bootsverleiher wollen i.d.R. einen Segelschein-Nachweis.) Ohne Segelkenntnisse ist das verantwortliche Führen von Booten allerdings untersagt. Einige Punkte haben sich in 2005 geändert: Es gilt nun eine reduzierte Promillegrenze von 0,5 Promille. Die Genehmigungspflicht umfasst Segelboote ab 9,20m Länge, mit Hilfsmotor über 4kW oder mit Koch-, Wohn- und/oder Sanitäreinrichtung. Eine behördliche Zulassung mit Untersuchung (TÜV) betrifft nur noch Segelboote mit 2-Takt-Motoren. (Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie in den FAQ.) Die Auflagen sind in Eigenverantwortung zu beachten, so müssen Abwasser- und Fäkalientanks vorhanden sein, Flüssiggasanlagen müssen alle 2 Jahre untersucht werden etc. Für den Urlaub kann man sein eigenes Boot mitbringen, für Boote, die einer Genehmigungs- oder Zulassungspflicht unterliegen, kann man beim Landratsamt Traunstein (s.u.) eine Gästegenehmigung für 4 Wochen beantragen.

Es gilt zusätzlich zu den üblichen Ausweichregeln folgende Ausweichpflicht für Segler: gegenüber den Fahrgastschiffen, Güterschiffen und Fahrzeugen der Berufsfischer am Netz. Bei Flaute müssen jedoch alle Fahrzeuge den Segelfahrzeugen ausweichen - aber besser hält man sich von den festen Routen der Fahrgastschiffe frei.
Es ist ein Mindestabstand von 100m zum Ufer (Motorboote 300m) einzuhalten. Zusätzlich sind die Sperr- und Schutzzonen zu beachten (s.u.).

Benutzung der Maschine: Nicht erlaubt.
Segelfahrzeuge dürfen den Hilfsmotor nur nutzen, um sich bei auftretender Gefahr für Besatzung und Boot in Sicherheit zu bringen. (Als Gefahr gelten: Sturm oder Sturmgefahr, unsichtiges Wetter, Manövrierunfähigkeit; Hindernisse, denen anders nicht ausgewichen werden kann, Einbruch der Dunkelheit (1 Stunde vor Sonnenuntergang bei gleichzeitiger Flaute.) Soweit es Wind- und Stromverhältnisse erfordern, darf der Hilfsmotor auch zum Ein- und Auslaufen im Hafenbereich oder im Bojenfeld benutzt werden. Für Überführungsfahrten o.ä. erteilt das Landratsamt (s.u.) zweckgebundene Ausnahmegenehmigungen. Segelyachten, die ausschließlich mit einem Elektromotor ausgerüstet sind, können eine "grüne Nummer" beim Landratsamt beantragen. Damit dürfen sie bei Flaute zu jeder Tageszeit mit dem Elektromotor auf direktem Weg den Heimathafen anlaufen. Weitere Ausnahmen gelten auch für diese Boote nicht. Bei allzu auffälligen Verstößen tauchen die beiden Motorboote der Wasserschutzpolizei überraschend schnell auf, spätestens bei der Kontrolle der Motortemperatur helfen dann auch keine Ausreden. (Ansonsten sind die Kollegen in blau uns Seglern sehr wohlgesonnen und bleiben abends nach einem Unwetter auch gerne länger, um noch eine Sicherungsfahrt durchzuführen; damit auch niemand übersehen wird, der eventuell Hilfe braucht.)

Übernachten, Ankern: Das Übernachten auf dem Boot ist erlaubnispflichtig (Gästegenehmigung beim Landratsamt Traunstein, für Eigner in der Zulassung/Genehmigung enthalten). Diese Erlaubnis gilt nur für die offiziell ausgewiesenen Sportboothäfen mit eigener Entsorgung sowie für die drei ausgewiesenen Ankerzonen vor Gstadt, Gollenshausen und Lambach. Außer in diesen drei Zonen ist das Ankern zwischen 22:00 und 05:00 Uhr verboten. Diese Zonen sind in der offiziellen Chiemseekarte verzeichnet. Voraussetzung: das Boot muss über eine sanitäre Einrichtung verfügen (Chemietoilette oder Fäkalientank). Beim Ankern ist ein Mindestabstand von 100m zum Ufer und zu den Dampferstegen vorgeschrieben.

Hafen- und Steganlagen mit Übernachtungserlaubnis:

Bitte melden Sie sich unbedingt bei den jeweiligen Hafenmeistern an. In allen nicht aufgeführten Häfen ist das Übernachten nicht erlaubt. (Stand Mai 2008)
(Anm.: Die Karten im Merkblatt Chiemsee und die Revierkarte der Stippelwerft sind z.Z. noch nicht auf dem aktuellen Stand.)

Ansteuerung und Besonderheiten:

Ankerzonen mit Übernachtungserlaubnis:

Liegeplätze: Obwohl seit den 90er-Jahren die Zahl der Bojen deutlich reduziert wurde, kann man am Chiemsee immer wieder einen freien (Wasser-) Liegeplatz finden. Zwar ist die Auswahl nicht groß und es gibt eher nur die teuren Liegeplätze (weil deren bisherige Inhaber einen günstigeren gefunden haben), aber die Gerüchte, dass es aussichtslos sei, stimmen nicht. Allerdings muss man bereit sein, für ein 8m-Boot bis zu 1.500,- Euro pro Saison zu bezahlen. Hinzu kommen die Kosten fürs Winterlager, da man den Winter über nicht im Wasser bleiben kann. Grundsätzlich muss man sich entscheiden, ob man einen öffentlichen Hafen, einen privaten Steg- oder Bojenplatz oder einen Vereins-Liegeplatz haben möchte. Die meisten Vereine setzen (zu Recht) eine Mitgliedschaft und entsprechendes Engagement voraus, bieten dafür aber auch entsprechenden sozialen und sportlichen Mehrwert. Gastliegeplätze gibt es aber auch dort. Es gibt keine Liegeplatz-Datenbank für den Chiemsee. Die beste Methode ist die persönliche Suche vor Ort. Dazu kann man vorher in den oben genannten Häfen und in den Vereinen telefonisch nachfragen, ob überhaupt Plätze verfügbar sind. Wenn sie selber keine zu vergeben haben, dann wissen die Hafenmeister aber meist, wo gerade Liegeplätze frei sind. Manchmal stehen in der Süddeutschen Zeitung (samstags) Inserate, auch kann man immer in den einschlägigen Internet-Foren nachfragen. Mehr Auswahl gibt es bei Landliegeplätzen, hier bieten einige Campingplätze, Hotels, Gasthöfe und Privatanbieter teils beachtliche Möglichkeiten. (Bei Kat-Seglern beliebt ist z.B. das Gelände bei Schützing.) Auch deren Betreiber machen einen hilfsbereit auf den Nachbarn aufmerksam, falls sie selber keinen Platz haben. Manche Kranbetreiber (z.B. der CYC) bieten einen Saisonvertrag, mit dem man praktisch jedes Wochenende kranen kann, falls das Boot zu groß zum Slippen ist.

Unsichtiges Wetter, Gewitter: Bei Nebel, aber auch bei starkem Regen, z.B. bei Gewitter, dürfen nur Segelfahrzeuge mit Ballastkiel und Teilnehmer an Regatten (weiter-)segeln. Alle anderen Segelfahrzeuge haben sich unverzüglich "in Sicherheit" zu bringen. Insbesondere Jollensegler sollten bei Sturmwarnung unverzüglich den Ausgangshafen oder notfalls das nächste Ufer aufsuchen, denn immer wieder müssen bei Unwetter gekenterte Jollensegler geborgen werden. (Bei plötzlichen Gewittern werden die Sturmwarnleuchten oft erst sehr spät eingeschaltet.)

Windsurfen: Keine Genehmigungspflicht für Surfbretter unter 9,20m, es gelten die genannten Regeln. Vorsicht beim Einbringen: es dürfen nur frei zugängliche Einlassstellen benutzt werden, an Badeplätzen unbedingt die Hinweisschilder beachten.

Wasserski: auf dem gesamten See verboten.

Kranen kann man in folgenden Häfen: Prien (Stippelwerft), Chiemsee-Yacht-Club Prien, Urfahrn (nur Kleinkreuzer), Breitbrunn, Seebruck und Feldwies (Bootswerft Madl). Dort finden Sie auch Takelmasten, die allerdings meist ebenfalls ihre Öffnungszeiten haben (Geheimtipp für den Sonntag: Breitbrunn). Die Slipanlagen dort sind sehr unterschiedlich, bitte erkundigen Sie sich vorher, ob sie für Ihr Boot bzw. Ihren Anhänger geeignet sind. Weitere Slipmöglichkeiten für Jollen halten neben den Gemeinden auch verschiedene Segelvereine, Campingplätze und Hotels bereit.

Genehmigung, Zulassung, Kennzeichen: Zuständig ist das Landratsamt Traunstein, Herr Adolf Schweinfurther, Tel.: 0861 / 58-1 oder direkt: 0861 / 58-495 sowie Frau Irmengard Stöger, Tel.: 0861 / 58-496. Anträge (z.B. auf eine Gästezulassung) können dort angefordert werden (eine Downloadmöglichkeit ist geplant, aber noch nicht realisiert). Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie in den FAQ.

Chiemsee-SeekarteSeekarte: Wir empfehlen die Original-Seekarte "CHIEMSEE", herausgegeben von L. Karrer und R. Placht. Die aktuelle Ausgabe basiert auf der berichtigten Neuauflage von 1996. Diese Karte ist nicht im Handel, sondern in verschiedenen Segelshops am See erhältlich, z.B. bei der Stippelwerft oder bei Segelzubehör Huber in Seebruck. Wenn Sie die Karte zur GPS-Navigation benutzen wollen, müssen Sie das Kartendatum Ihres GPS-Geräts auf "Potsdam" (Garmin) bzw. "Germany" (Magellan) einstellen.

Sperrzonen: Generell ist das Befahren der Uferbereiche inkl. der Schilfzonen verboten. Speziell das Mündungsgebiet der Tiroler Ache (im Osten zwischen Chieming und Feldwies) ist Sperrgebiet, hier sind weiße Bojen bis weit in den See hinein zur Markierung ausgelegt.

Seit dem 25.03.2005 sind zusätzliche Ruhezonen für Vögel und Fische sowie zum Schutz des Schilfbestandes ausgewiesen.

Fischernetze: Die Fischernetze und Reusen im Chiemsee hängen i.d.R. an bunten Kunststoff-Schwimmkörpern (z.B. Kanister). Halten Sie sich von ihnen frei. Sollte das Ausweichen einmal nicht möglich sein, dann queren Sie die Netze rechtwinklig zwischen den Schwimmkörpern.

Broschüren, Merkblätter: in unserer Linksammlung finden Sie Links zu Merkblättern und Broschüren zum Download, die die wichtigsten Informationen zusammenfassen.

Regatten: Hier der aktuelle Regatta-Kalender. Auf der Regatta-Seite finden Sie auch weitere Informationen wie z.B. die Segelanweisungen oder die Signalliste. Informationen zu den einzelnen Regatten entnehmen Sie bitte den Seiten der ausrichtenden Vereine. Und wenn Sie selber als Segler, Surfer oder Mietbootfahrer aus Versehen in ein Regattafeld geraten: bitte stören Sie den Ablauf dieser Sportveranstaltungen nicht, behindern Sie die Wettfahrt-Teilnehmer nicht und halten Sie sich deutlich frei von ihnen!

Wasserstand / Hochwasser: Die aktuellen Wasserstände finden Sie beim Hochwassernachrichtendienst in Bayern, entweder in der interaktiven Karte oder einzeln für Prien, Prien Stock und Seebruck .

Die aktuellen Yardstick-Zahlen hält der Chiemsee-Yardstickausschuss bereit.

Ein Live-Bild vom Chiemsee kann man sich mit Hilfe der  Web Cam in Prien machen, hier findet man auch das aktuelle Wetter, leider gibt die Windmessung keine kontinuierlichen Daten ab. Weitere Webcams finden Sie in unserem Webcam-Verzeichnis, aktuelle Wind- und Wetterberichte auf unserer Wetterseite.

Am Chiemsee sind verschiedene spezielle Bootsklassen enstanden. Neben dem modernen Bootsbau der Libera-Klasse gibt es u.a. die Chiemsee-Plätten, die nach historischen Bauplänen hier gebaut werden. Die Plätten wurden inzwischen auch überregional bekannt: Bei der Kieler Woche 2001 und 2002 gewann eine Plätte den Klassik-Cup gegen die gesamte "Buten"-Fraktion.

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Notfall, Rettungsdienste

Eine Übersicht über die Rettungsdienste und eine Zusammenstellung der Rufnummern für Notfälle finden Sie auf dieser Seite zum Ausdrucken.

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Satellitenbild

Der Chiemsee im Satellitenbild. (Active-X Steuerelemente/Plug-Ins müssen im Browser aktiviert sein.)

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Touristik-Informationen

Wer nicht segeln will, nicht Tret- oder Elektroboot fahren möchte, sondern einen Ausflug mit einem der Passagierschiffe machen möchte, kann sich bei der Chiemsee-Schifffahrt informieren. Einige der derzeit 11 Schiffe werden neben dem Linienbetrieb auch für Sonderfahrten und Veranstaltungen eingesetzt. Darunter befindet sich auch der Schaufelraddampfer "Ludwig Feßler", Bj. 1926. (Das einzige der Fahrgastschiffe im übrigen, das man als Segler rechtzeitig hört, wenn es von hinten aufkommt.)

Stilgemäß beginnen kann man einen solchen Ausflug, indem man mit der Chiemsee-Bahn, Deutschlands ältester Schmalspurbahn, gezogen von der Original Krauss-Dampflok von 1887, die 2 km vom Bahnhof Prien zum Schiffsanleger fährt.

Die früher in Gstadt beheimatete MS Gstadt gehört inzwischen zur "Feßler-Flotte", kann aber weiterhin dort für Veranstaltungen angemietet werden.

Über die Inseln und die Schlösser informieren derChiemgauer.de und das Kur- und Tourismusbüro Prien. Die Texte sind z.T. gleich, aber derChiemgauer.de bietet nebst vielen Bildern eine Karte der Fraueninsel, die offizielle Seite aus Prien dafür Informationen über Veranstaltungen. Außerdem gibt es noch die Seite der Bayrischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Herrenchiemsee und das Kloster Fauenwörth haben eigene Webseiten. Weitere reine Tourismusinformationen gibt es auf den Seiten des Chiemsee Infocenter in Felden sowie auf den Webseiten der einzelnen Gemeinden.

Informationen aus der Region gibt es bei Radio Chiemgau auf UKW 99,4MHz (oder auch live per Internet). Und sicher sind das Programm der Seebühne, die Konzerte im Schloss Herrenchiemsee oder die Open-Air-Konzerte vor dem Schloss ein Anlass, ein zusätzliches Wochenende am Chiemsee einzuplanen. Aber bitte beachten Sie, dass die Herreninsel keinen Seglersteg zum Anlegen hat. Und im Umkreis von 100m rund um die Seebühne und den Schiffsanleger dürfen Sie nicht ankern - Einblick auf die Bühne haben Sie vom See aus ohnehin nicht.

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