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Segelanweisungen Chiemsee

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Segelanweisungen Chiemsee 2005

Gemeinsame Segelanweisungen der Segelclubs am Chiemsee

- Allgemeiner Teil -

1. 

Allgemeines

1.1 Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem Technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den Segelanweisungen gesegelt.
1.2 Es gilt Kategorie C für Werbung gem. ISAF-Regulation 20, sofern die Ausschreibung nichts anderes bestimmt.
1.3 Die Segelanweisungen können durch Aushang an der offiziellen Tafel geändert werden. Die Änderungen gelten ab dem folgenden Tag.
1.4 Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten (Ergänzung WR 78).
1.5 Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden.
1.6 In Ergänzung zu den WR - Regel 46 - muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert.
1.7 Wechsel des Schiffsführers ist nicht erlaubt. Mannschaftswechsel muss vorher vom Wettfahrtleiter genehmigt werden.
1.8 Regattateilnehmer dürfen während der Wettfahrt weder senden oder telefonieren noch spezielle Funkmitteilungen erhalten. Mobiltelefone müssen während der Wettfahrt ausgeschaltet sein, sofern nicht die Klassenvorschriften weitergehende Einschränkungen machen.

2.

Sicherheitsbestimmungen

2.1 Jeder Schiffsführer ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten und anerkannten Umfang (Ergänzung WR 4).
2.2 Bei Vorsichtsmeldung oder Sturmwarnung (Blinklichter am Ufer und auf den Inseln mit 45 oder 90 Blitzen pro Minute) oder Zeigen der Flagge "Y" im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten.
2.3 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekanntgeben. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von einer Wettfahrt, von den verbleibenden Wettfahrten einer Wettfahrtserie oder von der gesamten Serie führen (Ergänzung WR 4).

3.

Bekanntmachungen an Land

3.1 Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang an der offiziellen Tafel.
3.2 Bekanntmachungen können am Hafenmast signalisiert werden (s. beigefügte Liste der Signale).

4.

Start

4.1 Die Wettfahrten sind nach WR 26 unter Verwendung folgender Signale zu starten:
Signal Minuten Flagge Schallsignal
Ankündigung 5 Klassenflagge setzen kurzes Schallsignal
Vorbereitung 4 I,Z oder Schwarz setzen kurzes Schallsignal
1 Minute 1 I, Z oder Schwarz streichen langes Schallsignal
Start 0 Klassenflagge streichen kurzes Schallsignal
Das Ausbleiben eines akustischen Signals ist nicht zu beachten.

Bei Wettfahrten mit nur einer Klasse kann in Abänderung von WR 26 das Ankündigungssignal auch durch Setzen der Kursanzeige erfolgen. (Bei Yardstick-Regatten bestimmt der Veranstalter eine Flagge als Klassenflagge.)
4.2 Das Ankündigungssignal für jede folgende Klasse ist mit oder nach dem Startsignal der vorausgehenden Klasse zu geben. Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich von der Startzone freihalten.
4.3 Zur Startkontrolle haben alle Boote vor ihrem Ankündigungssignal das Checktor, bestehend aus Startschiff und einer Boje mit grüner Flagge, an der Steuerbordseite von Lee nach Luv zu passieren. (Ausnahme: Bei Langstreckenwettfahrten kann die Registrierung entfallen.)
4.4 Die Startlinie wird gebildet durch einen Peilmast auf dem Startschiff und die äußere Startlinienbegrenzungstonne an der Backbordseite des Startschiffes. Zusätzlich kann eine innere Begrenzungstonne gesetzt werden.
4.5 Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR 28.1).

5.

Bahnen

5.1 Die Wettfahrtleitung (WL) legt vor dem Start von der Startlinie aus gegen den Wind die Bahnmarke 1. Die WL kann am Startschiff den Kompasskurs zur Bahnmarke 1 anzeigen.
5.2 Anschließend werden die anderen Bahnmarken entsprechend der Kurskarte gelegt.
5.3 Als Hindernis i.S. der WR gilt auch das nach § 49 SchO definierte Sperrgebiet (z.B. Naturschutzgebiet Achenmündung).

5.4

Die Bahn kann durch Setzen der Flagge S mit zwei Schallsignalen an jeder Bahnmarke abgekürzt werden (WR 32).
5.5 Die Änderung der Richtung oder der Länge eines Bahnschenkels wird durch Setzen der Flagge C mit wiederholten Schallsignalen an einer Bahnmarke angezeigt.
Die neue Richtung wird entweder durch den neuen Kompasskurs oder durch den Wimpel "Grün" (Verlegung nach Steuerbord) bzw. die Flagge "Rot" (Verlegung nach Backbord) angezeigt.
Die Veränderung der Länge wird entweder durch die Tafel "+" (Verlängerung) oder "-" (Verkürzung) angezeigt.
Zur Erhaltung der Form der Bahn können die folgenden Schenkel ohne weitere Anzeige verändert werden (WR33).
6.

Ziel

Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast des Zielschiffes und eine Zielbegrenzungsboje oder eine der bisherigen Bahnmarken.

7.

Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung

7.1 Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge "Blau" angezeigt.
7.2 Die Wettfahrt ist spätestens 60 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes der Klasse beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet. (Dies gilt nicht bei Langstreckenwettfahrten.)

8.

Proteste, Ersatzstrafen

8.1 Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht vorgenommen.
8.2 Jedes Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will.
8.3 Die Protestfrist beginnt mit dem Einlaufen des Zielschiffes im Hafen und dauert 60 Minuten.
8.4 Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen (Formulare sind dort erhältlich).
8.5 Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden an der offiziellen Tafel spätestens 30 Minuten nach Ende der Protestfrist ausgehängt.
8.6 Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten.
8.7 Für die Wettfahrten gilt Anhang P.
8.8 In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als 1 Stunde nach Verkündigung der Entscheidung angenommen.
8.9. Vermessungsproteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden am Tag der letzten Wettfahrt gemäß WO 6.2 nicht mehr angenommen.
8.10 Für Proteste von Bootseignern gegen die Vergabe von Yardstickzahlen empfiehlt der Chiemsee-Yardstick-Ausschuss ein vereinfachtes Verfahren (veröffentlicht: www.chiemsee-yardstick.de).

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Liste der Signale Revier Chiemsee 2005

Signale 2005

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Die Segelanweisungen bis 2001 enthielten ein Muster für eine Kurskarte. Solche Kurskarten können auch weiterhin Bestandteil von Ausschreibungen sein.

Kurskarte (Muster)

Kurze Bahn: 1 - 2 - 3 - 1 - 3 - Ziel Kurze Bahn: 1 - 2 - 3 - 1 - 2 - 3 - Ziel
Mögliche Anmerkungen: Anstelle der Flaggen O und K können auch Bahnnummern gezeigt werden. Flaggen können durch Tafeln ersetzt werden. Die Zielkreuzen können unterschiedlich lang sein.

Der Kurs in der rechten Abbildung wird in vielen Klassenregatten als Up-and-down-Kurs gefahren, dabei wird statt der Leetonne 3 ein Tor gesetzt.

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Die Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften des DSV und Informationen zu Klassenregeln finden Sie über folgende Seiten:

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